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   VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896   

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https://dejure.org/1992,32725
VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überspringen von Klassen - Überspringen der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Schließlich muß die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 361, 22.10.1991).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Die spezifisch fachlich-pädagogische Entscheidung über die leistungs- und reifemäßigen Voraussetzungen des Überspringens einer Jahrgangsstufe muß daher der Letztentscheidungskompetenz der Lehrerkonferenz überlassen bleiben (vgl. BVerfG NJW 1991, 2005, 17.04.1991), wie das nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs etwa auch bei der Entscheidung über das Vorrücken auf Probe (Art. 32 Abs. 6 Satz 2 BayEUG) oder über die Befreiung von Beschränkungen des Wiederholens (Art. 32 Abs. 5 BayEUG) der Fall ist.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Der Bürger hat auch in diesem Bereich einen Anspruch auf eine soweit wie möglich tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382/401 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Ebenso wie der Staat Ausbildungsziele und Unterrichtsinhalte grundsätzlich unabhängig vom Elternrecht festlegen kann (vgl. z. B. VerfGH 39, 87/95 m. w. Nachw.), kann er im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Anforderungen für das Durchlaufen der jeweiligen Ausbildungsgänge festlegen.
  • VG München, 08.01.2018 - M 3 E 17.5029

    Asyl - Recht auf Einschulung in die reguläre Schule; Verweisung in

    Für diese Abwägung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 1992, 659) - insbesondere dann, wenn wie hier durch die einstweilige Anordnung (jedenfalls faktisch) die Hauptsache vorweggenommen würde - in erster Linie entscheidend, ob die Antragspartei mit einem Erfolg im Hauptsacheverfahren rechnen kann.
  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (vgl. BayVGH BayVBl 1992, 659; B. v. 30.12.1992 Az. 7 CS 92.3507).
  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 7 B 92.2683

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Das Gericht hat ferner zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung - soweit das in dem bezeichneten Rahmen möglich ist - standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, den die Prüfung verfolgt, verkannt, ob sie frei von sachfremden, mit dem Gesetzeszweck nicht vereinbaren Erwägungen und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Prüfungsrechts entschieden haben und ob ferner die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfGE 85, 36 ; BayVGH BayVBl 1992, 659/660).
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